Wachstumschancengesetz – obligatorische E-Rechnungspflicht 2025

Neue Vorschriften für elektronische Rechnungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) arbeitet derzeit an der Implementierung einer obligatorischen E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich, die in naher Zukunft für inländische Umsätze gelten wird im Rahmen des Wachstumschancengesetzes. Die neue Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Transparenz und Effizienz zu verbessern und den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung zu fördern.

Wachstumschancengesetz (Symbolbild)

Wachstumschancengesetz setzt Vorgaben für elektronische Rechnungsformate

Gemäß dem Schreiben des BMF erfüllen die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die Anforderungen einer strukturierten elektronischen Rechnung gemäß der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014. Das BMF hebt hervor, dass auch andere Rechnungsformate, die den festgelegten Anforderungen entsprechen, genutzt werden können.

Priorität des strukturierten Teils bei hybriden Rechnungen

Ab der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung wird der strukturierte Teil bei hybriden Rechnungen, wie dem ZUGFeRD-Format, als maßgeblich angesehen. Im Falle von Abweichungen zwischen elektronischer Information und dem für das menschliche Auge lesbaren Bildteil hat der strukturierte Teil Priorität. Diese Bestimmung markiert eine wichtige Verschiebung in der bisherigen Praxis des BMF hinsichtlich der Gleichstellung von XML und PDF.

Sicherstellung der Fortführung von EDI-Verfahren

In Bezug auf die angesprochenen EDI-Verfahren betont das BMF die Bedeutung dieser Verfahren für bestimmte Bereiche der Wirtschaft und arbeitet an einer Lösung, um deren Weiternutzung auch unter dem künftigen Rechtsrahmen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise technische Anpassungen erforderlich sind, um den Umstellungsaufwand für die Wirtschaft auf das Notwendige zu beschränken.
Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie erfahren möchten ob Ihr aktuelles EDI-Verfahren den Anforderungen des Wachstumschancengesetz entspricht.
Schon heute bieten wir mit unserer Plattform die automatische Verarbeitung von Elektronischen Rechnungen aus älteren sowie neueren Formaten an. 

  • EDI-Verfahren können weiterhin genutzt werden, wenn erforderliche Informationen korrekt extrahiert werden

  • Anforderung: Ergebnis muss CEN-Norm EN 16931 entsprechen oder mit ihr kompatibel sein (festgehalten im Wachstumschancengesetz)

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat (Stellungnahme) unterstützt die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung und erkennt in dieser Maßnahme einen bedeutenden Schritt zur Förderung der digitalen Transformation in der Wirtschaft. Die elektronische Rechnung stellt nicht nur eine Grundlage für eine präzisere und transparentere Steuererfassung dar, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen, insbesondere im Bereich der effizienten Rechnungsstellung und -verarbeitung. Der Bundesrat empfiehlt jedoch eine Verschiebung der Einführung um zwei Jahre, um Anwendungsfragen zu klären und eine reibungslose Umstellung für die Wirtschaft zu ermöglichen. Jetzt muss die Empfehlung in einen weiteren Gesetzentwurf eingearbeitet werden, der vor dem Inkrafttreten vom Bundestag diskutiert und verabschiedet werden muss.
Das BMF empfiehlt weiterhin die Einführung zum 01.01.2025.

Fazit und Ausblick

Das Schreiben des BMF markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zur Implementierung der obligatorischen E-Rechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz. Es gibt Unternehmen und Verbänden eine dringend benötigte Klarheit und Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen Rechnungsformate und -anforderungen. Diese klaren Vorgaben erleichtern die Vorbereitungen für den Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung und fördern die Rechtssicherheit in der steuerlichen Praxis.
Der Bundesrat begrüßt die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung. Mit dieser Regelung wird der fortschreitenden Digitalisierung in der Wirtschaft Rechnung getragen. Zugleich stellt die elektronische Rechnung für die Steuerverwaltung die Grundlage für die Einführung eines transaktionsbasierten digitalen Meldesystems dar. Mit diesem System soll der Umsatzsteuerbetrug zukünftig effektiver bekämpft werden.

Wie BESITEC helfen kann

BESITEC, als Anbieter von digitalen Lösungen für Rechnungsstellung und -verarbeitung, unterstützt Unternehmen jeder Größe, angefangen von einer kostengünstigen Lösung für eine Handvoll Rechnungen bis hin zu einem vollautomatisierten Austausch mit Ihrem ERP-System. Unser erfahrenes Team bietet maßgeschneiderte Beratung und Implementierung von E-Rechnungssystemen, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation den neuen gesetzlichen Anforderungen des Wachstumschancengesetzes gerecht wird. Wir unterstützen Sie bei der Anpassung an die neuen Formate, bieten Schulungen und sind stets für Ihre Fragen und Anliegen erreichbar. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in die digitale Rechnungsstellung gestalten und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen.

Kontakt: Jannik Stamm, Head of EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com

Bereit, Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu befördern?​

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kontaktformular

Unser Hauptsitz in Hamburg

Am Sandtorkai 70-72
20457 Hamburg
Germany

Ready to take your business to the next level?

We look forward to hearing from you!

Get in Contact

Our headquarters in Hamburg

Am Sandtorkai 70-72
20457 Hamburg
Germany