E-Rechnung Spanien 2027: Verifactu und B2B-Pflicht

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Inhaltsverzeichnis

E-Rechnung Spanien 2027

Die E-Rechnung Spanien wird ab 2027 verpflichtend. Dabei setzt Spanien nicht auf ein einziges System, sondern auf zwei: Verifactu regelt die Anforderungen an Rechnungssoftware, die neue B2B‑E‑Rechnung steuert den strukturierten Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen.

Für deutsche Unternehmen mit Spanien-Geschäft ist es wichtig zu wissen, wer ab wann betroffen ist, welche Formate wie UBL, EDIFACT, Peppol oder Facturae zulässig sind und wie viel Zeit für die Umstellung bleibt. In diesem Beitrag bringen wir Ordnung in die E-Rechnung Spanien 2027, erklären Verifactu und das B2B‑Mandat, zeigen die wichtigsten Fristen und skizzieren, wie Sie Ihre ERP- und EDI-Landschaft pragmatisch vorbereiten, insbesondere in der Logistik zwischen Hamburg und Spanien.


Zwei Systeme, ein Land: E-Rechnung Spanien zwischen Verifactu und Crea y Crece

Spanien verfolgt einen anderen Weg als Deutschland. Während die deutsche E‑Rechnungspflicht ein einheitliches System ab 2025/2027/2028 vorsieht, läuft in Spanien ein Doppelmodell:

  • Verifactu (Real Decreto 1007/2023) → Anti-Fraud-System für Rechnungssoftware
  • B2B‑E‑Rechnung (Real Decreto 238/2026 / Ley Crea y Crece) → strukturierter Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen

Beide Regelungen verfolgen unterschiedliche Ziele, gelten parallel und betreffen oft dieselben Unternehmen. Wer in Spanien Rechnungen ausstellt oder empfängt, muss beide Systeme kennen.

Hinzu kommen regionale Sonderregelungen im Baskenland (TicketBAI) und das bestehende B2G-System FACe für Rechnungen an öffentliche Verwaltungen. Spanien gehört damit zu den komplexeren E‑Rechnungs­märkten Europas.


Was ist Verifactu?

Verifactu ist ein Anti-Fraud-System der spanischen Steuerbehörde AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria). Es schreibt vor, welche technischen Anforderungen Rechnungssoftware erfüllen muss und nicht, wie Rechnungen ausgetauscht werden.

Technische Basics:

  • Rechtsgrundlage: Real Decreto 1007/2023, modifiziert durch RD-ley 15/2025
  • Zielgruppe: Rechnungssoftware (SIF – Sistemas Informáticos de Facturación)
  • Pflichtelemente: QR‑Code auf jeder Rechnung, Hash‑Chain, digitale Signatur, manipulationssichere Aufzeichnung
  • Zwei Modi: VERI*FACTU (Echtzeit-Übermittlung an AEAT) oder Non‑VERI*FACTU (lokale Speicherung)
  • Strafen: Bis 50.000 € pro Jahr bei Verstoß durch Nutzer, bis 150.000 € pro Jahr für Softwarehersteller

Verifactu zielt darauf ab, manipulationssichere Rechnungsstellung zu garantieren. Jede Rechnung erhält einen unveränderbaren digitalen Fingerabdruck, der sich auf die vorherige Rechnung bezieht. Eine Manipulation würde die Kette brechen und sofort auffallen.

Wichtige Termine (Stand Mai 2026):

  • 1. Januar 2027: Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen (Sociedades)
  • 1. Juli 2027: übrige Steuerpflichtige (Autónomos, Personengesellschaften)

Diese Termine wurden durch das Real Decreto‑ley 15/2025 vom 2. Dezember 2025 finalisiert. Davor war ursprünglich Januar/Juli 2026 geplant.


Was ist die B2B E-Rechnung (Ley Crea y Crece)?

Das zweite System ist die verpflichtende strukturierte B2B‑E‑Rechnung, vergleichbar mit den Mandaten in Belgien, Frankreich oder Italien.

Technische Basics:

  • Rechtsgrundlage: Real Decreto 238/2026 (verabschiedet 25. März 2026, veröffentlicht 31. März 2026), basierend auf Ley 18/2022 „Crea y Crece“
  • Architektur: Hybridmodell aus privaten Plattformen + zentraler öffentlicher Plattform (SPFE) der AEAT
  • Formate: UBL (Referenz für SPFE), CII (Cross‑Industry Invoice), EDIFACT, Facturae. Peppol BIS wird als UBL‑Variante anerkannt
  • Pflicht zur Statusmeldung: Annahme/Ablehnung + Zahlungsdatum innerhalb von 4 Werktagen
  • Übergangsphase: Im ersten Jahr müssen Großunternehmen ein PDF mit der E‑Rechnung mitschicken

Erwartete Termine:

  • ~Oktober 2027: Unternehmen mit Jahresumsatz > 8 Mio. €
  • ~Oktober 2028: alle übrigen Unternehmen und Selbstständigen

Die genauen Daten stehen noch nicht final fest. Sie werden mit einer Ministerialverordnung (Orden Ministerial) ausgelöst, die vor dem 1. Juli 2026 erwartet wird. Ab Veröffentlichung dieser Verordnung beginnen die 12‑ bzw. 24‑Monats‑Fristen.

Besonderheit gegenüber Deutschland: Spanien verlangt zwingend eine Rückmeldung über den Rechnungsstatus. Eine Rechnung gilt als bezahlt, wenn das Geld tatsächlich beim Lieferanten ist und nicht, wenn ein Factoring‑Mechanismus zur Verfügung gestellt wird. Diese Logik soll Zahlungsverzögerungen reduzieren, ein chronisches Problem der spanischen Wirtschaft.


Verifactu vs. B2B E-Rechnung: Der Unterschied

Aspekt
Verifactu
B2B E-Rechnung
Rechtsgrundlage
RD 1007/2023
RD 238/2026
Was wird reguliert
Rechnungssoftware
Rechnungsaustausch
Ziel
Manipulationsschutz
Strukturierter Datenfluss
Beginn
Jan/Jul 2027
~Okt 2027 / Okt 2028
Format
QR‑Code, Hash
UBL, CII, EDIFACT, Facturae
Übermittlung
optional an AEAT
Pflicht (privat + SPFE)
Status-Pflicht
Nein
Ja (4 Werktage)

Beide Systeme greifen ineinander, decken aber unterschiedliche Aspekte ab. Ein Unternehmen mit Sitz in Spanien wird ab 2027 beide Anforderungen erfüllen müssen

Was bedeutet die E-Rechnung Spanien 2027 für Unternehmen?

Die Kombination aus Verifactu und B2B‑E‑Rechnung verändert die Prozesse spanischer Unternehmen grundlegend:
Rechnungsstellung wird manipulationssicher, der Rechnungsaustausch wird durchgehend strukturiert und Statusmeldungen werden verpflichtend.

Für deutsche Unternehmen mit Spanien‑Bezug ist entscheidend:

  • Haben Sie eine spanische Einheit oder Betriebsstätte?
  • In welchem Umfang arbeiten Sie mit spanischen Kunden oder Lieferanten zusammen?
  • Welche Formate und Kanäle setzen Sie heute ein (PDF, EDI, Peppol, Facturae)?
Auf dieser Basis ergibt sich die konkrete Betroffenheit.
 

Müssen deutsche Unternehmen Verifactu nutzen?

Klare Antwort: Nein, sofern keine Betriebsstätte in Spanien besteht.

Verifactu gilt nach Artikel 3 des Real Decreto 1007/2023 nur für:

  • Körperschaftsteuerpflichtige (in Spanien ansässige Gesellschaften)
  • Einkommensteuerpflichtige (Selbstständige in Spanien)
  • Nichtansässige mit ständiger Betriebsstätte in Spanien
  • Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Spanien
 Drei typische Szenarien für deutsche Unternehmen:
 

Szenario 1: Export aus Deutschland, kein Sitz in Spanien
Sie senden Ihre Rechnungen aus dem deutschen ERP an spanische Kunden. Verifactu betrifft Sie nicht. Ihre Rechnungssoftware muss die spanischen Verifactu‑Vorgaben nicht erfüllen.

 Szenario 2: Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in Spanien

Ihre spanische Einheit ist voll von Verifactu betroffen. Die dort eingesetzte Rechnungssoftware muss bis Januar 2027 (Sociedades) bzw. Juli 2027 (Autónomos) angepasst sein.

 Szenario 3: Spanische Kunden verlangen E-Rechnungen

Ab 2027/2028 müssen Ihre spanischen Kunden untereinander strukturierte E‑Rechnungen austauschen. Sie werden zunehmend erwarten, dass auch ausländische Lieferanten kompatible Formate bereitstellen – auch wenn keine unmittelbare rechtliche Pflicht für Sie besteht.

Die fünf Formate im Detail

Das Real Decreto 238/2026 erlaubt vier Hauptformate für die B2B‑E‑Rechnung, plus Peppol BIS als anerkannte Variante:

UBL (Universal Business Language)
Die Referenz‑Syntax der öffentlichen SPFE‑Plattform. Wer eine private Plattform nutzt, muss trotzdem eine UBL‑Kopie an die SPFE senden. UBL ist EN16931‑konform und entspricht der EU‑Richtlinie 2014/55/EU.

CII (Cross-Industry Invoice)
UN/CEFACT‑Standard, auch bekannt als XML CEFACT. Etabliert in vielen internationalen Lieferketten. Zugelassen für den Austausch zwischen privaten Plattformen.

EDIFACT
Der EDI‑Klassiker. Spanien erkennt EDIFACT explizit an „wegen seiner hohen Verbreitung in zahlreichen Wirtschaftssektoren“ (Originaltext RD 238/2026). Für Logistik‑, Automotive‑ und Maritime‑Branchen besonders relevant.

Facturae
Spanischer XML‑Standard, etabliert durch das B2G‑System FACe. Bereits seit 2015 bei Rechnungen an öffentliche Verwaltungen Pflicht. Wird im B2B‑Kontext weiter zugelassen wegen breiter Marktdurchdringung in Spanien.

Peppol BIS
Im Bereich privater Plattformen anerkannt, weil es UBL‑Syntax verwendet und EN16931‑konform ist. Wer bereits einen Peppol Access Point für andere EU‑Länder nutzt (Belgien, Polen, Deutschland), kann denselben Zugang theoretisch auch für Spanien einsetzen.

Wichtig: Eine reine PDF‑Rechnung gilt nicht als E‑Rechnung im Sinne des Gesetzes. Sie kann nur als ergänzendes Lesedokument während der 12‑Monats‑Übergangsfrist beigefügt werden.


Was es sonst noch zu beachten gibt

TicketBAI im Baskenland
Die drei baskischen Provinzen Álava, Bizkaia und Gipuzkoa haben ein eigenes System. Seit Januar 2026 ist TicketBAI dort vollständig in Kraft – für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Bizkaia hat das System zusätzlich um BATUZ erweitert, das auch die Buchhaltung digital integriert.
Verifactu gilt im Baskenland nicht. Wer dort Geschäfte macht, muss TicketBAI beachten. Auch Navarra hat ein eigenes Regime, allerdings ohne TicketBAI.

SII-Befreiung
Unternehmen, die bereits das Suministro Inmediato de Información (SII) seit 2017 nutzen, sind von Verifactu befreit. SII ist verpflichtend für Unternehmen mit Jahresumsatz über 6 Mio. € und meldet Rechnungsdaten in Echtzeit an die AEAT.

Solución Pública (SPFE)
Die kostenfreie öffentliche Plattform der AEAT wird zentrales Repository des spanischen E‑Rechnungs‑Systems. Auch wer eine private Plattform nutzt, muss eine UBL‑Kopie jeder Rechnung gleichzeitig an die SPFE senden. Niemand bleibt komplett außerhalb.

Status-Meldung als entscheidender Hebel
Die 4‑Tage‑Frist für Rückmeldungen ist anspruchsvoller als sie klingt. Empfänger müssen Annahme oder Ablehnung kommunizieren und das tatsächliche Zahlungsdatum melden. Wer im B2B‑Geschäft mit Spanien arbeitet, muss interne Freigabeprozesse darauf anpassen.

Hamburger Logistikperspektive
Für Hamburger Speditionen mit regelmäßigen Spanien‑Verkehren wird das B2B‑Mandat zunehmend Thema. EDIFACT bleibt zugelassen, was bestehende maritime EDI‑Strukturen schützt. Eine komplette Format‑Umstellung ist nicht nötig, eine Anpassung der Schnittstellen schon.


Häufige Fragen zur E-Rechnung Spanien

Muss ich als deutscher Exporteur Verifactu-konforme Software einsetzen?
Nein, wenn Sie keine spanische Betriebsstätte haben. Ihre deutsche Rechnungssoftware kann weiterhin PDFs oder EDI‑Nachrichten an spanische Kunden senden.

Was ist mit der B2B-E-Rechnung – muss ich strukturierte XML senden?
Rechtlich gilt die Pflicht für inländische B2B‑Transaktionen zwischen in Spanien ansässigen Unternehmen. Grenzüberschreitende Lieferungen aus Deutschland sind nicht direkt erfasst. Spanische Kunden werden aber zunehmend strukturierte Formate verlangen, um interne Prozesse zu vereinheitlichen.

Kann ich Peppol für Spanien nutzen?
Ja, sofern Ihr Peppol‑Provider die spanischen Anforderungen unterstützt. Peppol BIS in UBL‑Syntax wird im Real Decreto 238/2026 explizit als gültig anerkannt.

Was ist mit Facturae und FACe?
Facturae bleibt der Standard für B2G‑Rechnungen (Lieferungen an öffentliche Verwaltungen) – das war seit 2015 Pflicht und ändert sich nicht. Für B2B‑Transaktionen wird Facturae als eines von vier zugelassenen Formaten weitergeführt.

Wie unterscheidet sich Spanien von Deutschland?
Deutschland hat ein einheitliches System (universelle Empfangspflicht seit 2025, gestaffelte Versendepflicht 2027/2028). Spanien fährt zweigleisig: Verifactu als Software‑Anforderung plus B2B‑E‑Rechnung als Austauschsystem. Außerdem verlangt Spanien zwingend Statusmeldungen, was Deutschland nicht tut.

Was kostet die Nicht-Einhaltung?
Verifactu‑Verstöße: bis 50.000 € pro Jahr für Nutzer, bis 150.000 € pro Jahr für Softwarehersteller. Für die B2B‑E‑Rechnung gelten Sanktionen nach der Ley Crea y Crece (Ley 18/2022) – Details werden in der ausstehenden Ministerialverordnung präzisiert.


BESITEC-Ansatz für Spanien-Projekte

Bei BESITEC integrieren wir Spanien‑Anforderungen über bestehende EDI‑Infrastruktur. Unser Schwerpunkt liegt auf der direkten ERP‑Integration – ähnlich wie bei unserer bewährten SAP‑EDI‑Methodik.

Unser Ansatz:

  • Facturae-Konvertierung aus EDIFACT, SAP IDoc oder XML
  • Elektronische Signatur nach spanischen Vorgaben
  • Direkte Anbindung an FACe (B2G) bereits seit Jahren produktiv
  • Vorbereitung auf das B2B-Mandat ab 2027 mit Peppol BIS / UBL
  • Ein System für deutsche E‑Rechnungspflicht, Belgien, Polen und Spanien

Ob automatisiert aus SAP oder manuell über web.invoice – Ihre Rechnung wird im richtigen Format an den spanischen Empfänger zugestellt.

Besonders relevant für Branchen mit regelmäßigem Spanien‑Geschäft:

  • Automotive (Zulieferer Katalonien, Valencia, Baskenland)
  • Maschinenbau (Industriestandorte Madrid, Barcelona, Bilbao)
  • Container‑Logistik (Hamburg–Algeciras, Hamburg–Valencia, Hamburg–Barcelona)
  • Handel und Distribution (große spanische Einzelhandelsketten)

Fazit: Spanien-Compliance mit Augenmaß

Die E-Rechnung Spanien läuft ab 2027 auf zwei parallelen Systemen ein – Verifactu ab 2027 und die B2B‑Pflicht ab 2027/2028. Beide gelten für in Spanien ansässige Unternehmen. Deutsche Exporteure ohne Betriebsstätte sind rechtlich nicht direkt betroffen, müssen aber zunehmend kompatible Formate bereitstellen.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Zwei Systeme: Verifactu (Anti‑Fraud) + B2B‑E‑Rechnung (Austausch) laufen parallel
  • Termine: Verifactu Januar/Juli 2027 (festgelegt), B2B‑Pflicht voraussichtlich ab Oktober 2027/2028
  • Formate flexibel: UBL, CII, EDIFACT, Facturae, Peppol BIS – alle EN16931‑konform
  • Status-Pflicht: 4 Werktage für Rückmeldung – größere Änderung gegenüber heute
  • Regional: Baskenland (TicketBAI) und Navarra mit eigenen Regimes

Was Sie bis Ende 2026 tun sollten:

  1. Bestandsaufnahme: Haben Sie eine spanische Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte? Welche Kunden und Lieferanten sitzen in Spanien?
  2. Prozesse prüfen: Welche Rechnungsformate und ‑kanäle nutzen Sie heute (PDF, EDI, Peppol, Facturae)? Wo bestehen Medienbrüche?
  3. Systemcheck: Ist Ihr ERP/Ihre EDI‑/Rechnungssoftware grundsätzlich Verifactu‑ und B2B‑fähig oder erweiterbar?
  4. Projektansatz definieren: Pilotgesellschaft bzw. Pilotkunden auswählen, Go‑Live‑Fenster planen (3–6 Monate Implementierungszeit je nach ERP‑Komplexität einplanen).

Wer mit spanischen Tochtergesellschaften, regelmäßigen Lieferanten oder großen Industriekunden arbeitet, sollte spätestens im Q3 2026 mit der Planung beginnen. Die technische Anbindung dauert je nach ERP‑Komplexität 3–6 Monate.

Quellen: BOE‑A‑2023‑24840 (Real Decreto 1007/2023), BOE‑A‑2026‑7295 (Real Decreto 238/2026), AEAT‑Informationen, Stand April/Mai 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Kontakt: Jannik Stamm, Leiter EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com