Elektronische Rechnung in Frankreich
Aktueller Stand der elektronischen Rechnung in Frankreich
Seit dem 01.01.2020 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form an den öffentlichen Sektor zu senden.
Die Verordnung vom 15. September 2021 definiert den rechtlichen Rahmen, der für die Verallgemeinerung der elektronischen Rechnungsstellung dieser Transaktionen notwendig ist.
Die Verallgemeinerung der elektronischen Rechnungsstellung an mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in Verbindung mit der zusätzlichen Übermittlung von Informationen an die Steuerverwaltung verfolgt vier Ziele:
- Vereinfachung des Lebens von Unternehmen und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch Verringerung des Verwaltungsaufwands, Verkürzung der Zahlungsfristen und Steigerung der Produktivität infolge der Digitalisierung.
- Ihre Umsatzsteuer-Meldepflichten langfristig durch das Vorausfüllen von Erklärungen zu vereinfachen.
- Verbesserung der Betrugsaufdeckung zugunsten gutgläubiger Wirtschaftsbeteiligter
- Verbesserung des Echtzeitwissen über Geschäftsaktivitäten.
Frankreich folgt bei der elektronischen Rechnung einem Y-Schema
Aufbauend auf der Vorlage des Berichts vom November 2020 Bericht “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” sieht der Erlass vom 15. September 2021 vor, dass Unternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen frei wählen können:
- entweder an eine Partnerplattform für die elektronische Rechnungserstellung
PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire) der Verwaltung, - oder direkt an das öffentliche Rechnungsportal, das auf der Chorus Pro-Plattform basiert, die bereits den digitalisierten Austausch von Rechnungen des öffentlichen Sektors gewährleistet.
- Die Chorus Pro-Plattform akzeptiert grundlegend strukturierte Formate in Peppol BIS Billing 3.0
Das System berücksichtigt somit den digitalen Reifegrad von Unternehmen.
Ein stufenweiser Rollout-Zeitplan zwischen 2024 und 2026
Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten, wird das System zwischen 2024 und 2026 schrittweise eingeführt. Bei der Einführung wird der Größe der Unternehmen Rechnung getragen, damit jedes Unternehmen diese neuen Verpflichtungen unter den besten Bedingungen erfüllen kann.
Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung werden auferlegt:
- ab 1.Juli 2024, alle Unternehmen müssen e-Rechnungen zu erhalten können
- ab 1.Juli 2024, müssen die großen Unternehmen e-Rechnungen erstellen
- ab 1.Januar 2025 mittelgroße Unternehmen müssen e-Rechnungen erstellen
- ab 1.Januar 2026 müssen kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen e-Rechnungen erstellen können.
Die Einführung der E-Reporting Verpflichtungen erfolgt nach demselben Zeitplan.
Die Rechnungen Ihrer Lieferanten werden Ihnen elektronisch über die von Ihnen gewählte(n) Plattform(en) zugesandt. Diese Plattform kann mit Ihrem Anbieter, einer separaten Plattform oder dem öffentlichen Abrechnungsportal identisch sein. Ebenso müssen Sie für die Ausstellung Ihrer Rechnungen an Ihre Kunden die Dienste einer Plattform nutzen. Jedem Unternehmen steht es frei, die Partnerplattform für die elektronische Rechnungserstellung PDP seiner Wahl, und/oder das öffentliche Abrechnungsportal nach seinen Bedürfnissen zu wählen.
Wenn Sie fragen zur elektronischen Rechnung in Frankreich haben
Kontakt: Jannik Stamm, Head of EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com