E-Rechnung Deutschland: Pflicht, Fristen und Formate

Die E-Rechnung ist in Deutschland Pflicht. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Beim Versand greifen gestaffelte Fristen, die viele Unternehmen jetzt unter Zeitdruck setzen. Wir zeigen, wer ab wann betroffen ist, welche Formate gelten und wie Sie die E-Rechnung in Deutschland mit BESITEC umsetzen.

Unsere b.invoice und Peppol Kunden

Die E-Rechnungspflicht im B2B: Fristen ab 2027

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, unabhängig von Größe oder Umsatz. Eine reine PDF-Rechnung gilt rechtlich nicht mehr als E-Rechnung.

Beim Versand gelten Übergangsfristen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versendepflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Bestehende EDI-Verfahren bleiben zulässig, solange sich die umsatzsteuerlich relevanten Felder extrahieren lassen.

E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber (B2G)

Aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen für die Rechnungsverarbeitung in der Bundesverwaltung sind Sie seit dem 27. November 2020 und ab einem Rechnungsbetrag von 1000 € verpflichtet, Ihrem Auftraggeber der Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Als elektronische Rechnung gilt ein strukturierter einheitlicher XML-Datensatz, welches den Anforderungen der europäischen Norm EN-16931 folgen muss. Die Normen wurden mit dem Standard XRechnung umgesetzt. Eine bloße Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb keine elektronische Rechnung. Um eine manuelle Erfassung und viel Aufwand über die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) zu vermeiden, gilt das Peppol-Netzwerk als die Lösung für einen automatisierten Rechnungsversand.
Die Pflicht gegenüber öffentlichen Auftraggebern besteht unabhängig von der umsatzsteuerlichen B2B-Pflicht. Beide Regelungen gelten nebeneinander.

Die Organisation der E-Rechnung auf Länderebene unterscheidet sich erheblich

Die E-Rechnungsverordnung des Bundes ist nicht verpflichtend für die Bundesländer, diese setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Verantwortung um. Stand heute haben einige Bundesländer die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Das heißt Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber müssen bei diesen Bundesländern E-Rechnungen ausstellen. Die Entwicklung zeigt, dass immer mehr Bundesländer die Sendung der elektronischen Rechnung zur Pflicht machen. Der neue Standard heißt auch hier XRechnung. Welche Pflichten und Ausnahmen in den jeweiligen Bundesländern gelten zeigt die Übersicht.

E-Rechnung in den Bundesländern: die Übersicht

elektronische Rechnung Ba-Wü

Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
-Rechnungen bis 1000 Euro netto
-Rechnungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Informationsseite

www.service-bw.de/erechnung/

Übermittlungswege

E-Mail, Web-Upload, Peppol

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID

elektronische Rechnung in Bayern

Pflicht: Nein

Informationsseite

www.e-rechnung.bayern.de

Übermittlungswege

E-Mail, De-Mail, Peppol

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Keine Leitweg-ID nötig

elektronische Rechnung Brandenburg

Pflicht: Nein

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Berlin

Pflicht: Nein
-> kann aber vertraglich vereinbart werden

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Bremen

Pflicht: seit 27.11.2020
Ausnahmen: „Direktkäufe“ bis 1000 Euro netto

Informationsseite

www.e-rechnung.bremen.de

Übermittlungswege

Webservice, Peppol, E-Mail, De-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Hamburg

Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
– Rechnungen über Lieferungen und Leistungen bis 1000 Euro
– Rechnungen über Bauleistungen bis 3000 Euro  

Informationsseite

www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/

Übermittlungswege

Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Hessen

Pflicht: ab 17.04.2024

Informationsseite

verwaltungsportal.hessen.de

Übermittlungswege

Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, ZUGFeRD, alle CEN-konformen Formate

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Mecklenburg-Vorpommern

Pflicht: ab 01.04.2023

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Niedersachsen

Pflicht: Nein

Informationsseite

rechnung.niedersachsen.de/startseite

Übermittlungswege

ePoststelle, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Nordrhein-Westfalen

Pflicht: Nein
-> kann aber vertraglich vereinbart werden

Informationsseite

www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Rheinland-Pfalz

Pflicht: ab 17.04.2024

Informationsseite

erechnung.service.rlp.de/de/informieren

Übermittlungswege

Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Saarland

Pflicht: seit 01.01.2022   
Ausnahmen:
-Rechnungen bis 1000 Euro netto
-bei Bar- und Sofortzahlung mit schuldfreier Wirkung, unabhängig vom Betrag

Informationsseite

e-rechnung.ego-saar.de

Übermittlungswege

Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Sachsen

Pflicht: Nein

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Sachsen-Anhalt

Pflicht: Nein

Informationsseite

mid.sachsen-anhalt.de/digitales/e-rechnung

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Schleswig-Holstein

Pflicht: Nein

Informationsseite

serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Thüringen

Pflicht: Nein

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

Stand der Angaben:
Laufend gepflegt, ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Die Regelungen der Länder ändern sich. Im Zweifel klären Sie die Anforderungen und die Leitweg-ID direkt mit Ihrem öffentlichen Auftraggeber.

So setzen Sie die E-Rechnung in Deutschland um

Ob Empfang, Versand an Behörden oder vollautomatischer Austausch mit Geschäftspartnern: BESITEC bindet Sie als zertifizierter Peppol Access Point Provider an das Peppol-Netzwerk an. Für kleine Mengen über unsere Plattform web.invoice, für hohes Volumen direkt an Ihr ERP-System.

Jannik Stamm

Head of EDI