eRechnung in Deutschland
Aktueller Stand zu elektronischen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in den 16 Bundesländern und an den Bund in der Übersicht
Sind Sie auf die E-Rechnung in Deutschland vorbereitet?
Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Als Lieferant des Bundes sind Sie zudem verpflichtet elektronische Rechnungen zu verschicken. Da es allerdings keine einheitlichen Rechnungsplattformen gibt, ist es ein großer Zeitgewinn, einen externen Dienstleister wie Besitec zu beauftragen. So kann der Rechnungserstellungsprozess deutlich vereinfacht, sogar automatisiert und digitalisiert werden.
- Wir automatisieren Ihre Ausstellung und den Empfang Ihrer elektronischen Rechnung
- Die XRechnung, aber auch ZuGFeRD und andere europäische Formate werden unterstützt
- Besitec ist zertifizierter Peppol Access Point Provider
- Integration: Unsere Lösung integriert das geforderte Rechnungsformat und Peppol mit Ihrem firmeninternen Rechnungs- /ERP-System
E-Rechnungs-Verordnung des Bundes macht die eRechnung zur Pflicht
Aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen für die Rechnungsverarbeitung in der Bundesverwaltung sind Sie seit dem 27. November 2020 und ab einem Rechnungsbetrag von 1000 € verpflichtet, Ihrem Auftraggeber der Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Als elektronische Rechnung gilt ein strukturierter einheitlicher XML-Datensatz, welches den Anforderungen der europäischen Norm EN-16931 folgen muss. Die Normen wurden mit dem Standard XRechnung umgesetzt. Eine bloße Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb keine elektronische Rechnung. Um eine manuelle Erfassung und viel Aufwand über die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) zu vermeiden, gilt das Peppol-Netzwerk als die Lösung für einen automatisierten Rechnungsversand.
- Pflicht seit dem 27. November 2020
- Der neue Standard heißt XRechnung
- Rechnungen per Post oder als PDF werden nicht akzeptiert
- Der Versand über das Peppol Netzwerk ist Ihre automatisierte Lösung der Rechnungsstellung
Die Organisation der eRechnung auf Länderebene unterscheidet sich erheblich
Die E-Rechnungsverordnung des Bundes ist nicht verpflichtend für die Bundesländer, diese setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Verantwortung um. Stand heute haben einige Bundesländer die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Das heißt Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber müssen bei diesen Bundesländern E-Rechnungen ausstellen. Die Entwicklung zeigt, dass immer mehr Bundesländer die Sendung der elektronischen Rechnung zur Pflicht machen. Der neue Standard heißt auch hier XRechnung. Welche Pflichten und Ausnahmen in den jeweiligen Bundesländern gelten zeigt die Übersicht.
- In einigen Bundesländern ist die eRechnung Pflicht
- Akzeptierter Standard in allen Bundesländern XRechnung
- Rechnungen per Post oder als PDF werden in einigen Bundesländern nicht akzeptiert
- Der Versand über das Peppol Netzwerk ist Ihre automatisierte Lösung der Rechnungsstellung
Elektronische Rechnung: Die Bundesländer in der Übersicht
Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
-Rechnungen bis 1000 Euro netto
-Rechnungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
Informationsseite | www.service-bw.de/erechnung/ |
Übermittlungswege | E-Mail, Web-Upload, Peppol |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD |
Empfängeridentifikation | Keine |
Pflicht: Nein
Informationsseite | www.e-rechnung.bayern.de |
Übermittlungswege | E-Mail, De-Mail, Peppol |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Keine Leitweg-ID nötig |
Pflicht: Nein
Informationsseite | xrechnung-bdr.de (OZG-RE) |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
-> kann aber vertraglich vereinbart werden
Informationsseite | xrechnung-bdr.de (OZG-RE) |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: seit 27.11.2020
Ausnahmen: „Direktkäufe“ bis 1000 Euro netto
Informationsseite | www.e-rechnung.bremen.de |
Übermittlungswege | Webservice, Peppol, E-Mail, De-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
– Rechnungen über Lieferungen und Leistungen bis 1000 Euro
– Rechnungen über Bauleistungen bis 3000 Euro
Informationsseite | www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/ |
Übermittlungswege | Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: ab 17.04.2024
Informationsseite | verwaltungsportal.hessen.de |
Übermittlungswege | Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, ZUGFeRD, alle CEN-konformen Formate |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: ab 01.04.2023
Informationsseite | xrechnung-bdr.de (OZG-RE) |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
Informationsseite | rechnung.niedersachsen.de/startseite |
Übermittlungswege | ePoststelle, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
-> kann aber vertraglich vereinbart werden
Informationsseite | www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: ab 17.04.2024
Informationsseite | erechnung.service.rlp.de/de/informieren |
Übermittlungswege | Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
-Rechnungen bis 1000 Euro netto
-bei Bar- und Sofortzahlung mit schuldfreier Wirkung, unabhängig vom Betrag
Informationsseite | e-rechnung.ego-saar.de |
Übermittlungswege | Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
Informationsseite | xrechnung-bdr.de (OZG-RE) |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
Informationsseite | mid.sachsen-anhalt.de/digitales/e-rechnung |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
Informationsseite | serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Pflicht: Nein
Informationsseite | xrechnung-bdr.de (OZG-RE) |
Übermittlungswege | Portal, Peppol, E-Mail |
Gültige Rechnungsformate | XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist |
Empfängeridentifikation | Leitweg-ID / Peppol-ID |
Ihr Ansprechpartner
Jannik Stamm
Ihr persönlicher Ansprechpartner im Bereich elektronische Rechnungen und Datenaustausch (EDI)
Jannik Stamm
Head of EDI