Update zur Einführung der E-Rechnungspflicht in Polen
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Update zur Einführung der E-Rechnungspflicht in Polen
Die polnische Regierung und das Finanzministerium haben neue Entwicklungen zur bevorstehenden B2B-E-Rechnungspflicht bekannt gegeben, die ursprünglich für Anfang 2024 geplant war, jedoch verschoben wurde. Mit einer Reihe an Anpassungen und einer finalen öffentlichen Konsultationsrunde im November möchte Polen Unternehmen den Übergang zu den neuen Vorschriften erleichtern.
Rückblick und Anpassungen
Nach zahlreichen Konsultationen mit Unternehmen hat das polnische Finanzministerium verschiedene Änderungen zur Unterstützung von Unternehmen angekündigt. Das Ziel: eine schrittweise und reibungslose Einführung der E-Rechnungspflicht. Die Gesetzesverabschiedung ist für das erste Quartal 2025 geplant, während die endgültigen Fristen für die verpflichtende E-Rechnung für das Jahr 2026 festgelegt wurden:
- Großunternehmen müssen ab dem 1. Februar 2026 elektronische Rechnungen empfangen und mit einem jährlichen Umsatz über 200 Mio. PLN (~46 Mio. €) auch ausstellen.
- Alle weiteren Unternehmen sind ab dem 1. April 2026 zur E-Rechnung verpflichtet.
Wesentliche Änderungen im Überblick
- Schonfrist: Bis zum 31. Juli 2026 werden keine Strafen verhängt.
- Erweiterte Schonfrist für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit sehr geringem Umsatz und niedrigen Rechnungsbeträgen sind bis zum 30. September 2026 von der Pflicht befreit.
- KSeF „Offline“-Modus: Der Modus bleibt bis zum 31. Dezember 2026 verfügbar und erlaubt die Einreichung von Rechnungen bis zu einem Tag nach deren Ausstellung.
- Anhänge: Unternehmen können jetzt auch Anhänge zu ihren Rechnungen hinzufügen, die im KSeF eingereicht werden.
Zeitplan für die Einführung der E-Rechnungspflicht
Die polnische Regierung hat sich auf einen klaren Zeitplan festgelegt:
- November 2024: Letzte öffentliche Konsultation
- Q1 2025: Verabschiedung und Veröffentlichung des Gesetzes
- Juni 2025: Veröffentlichung der KSeF-API-Dokumentation
- September 2025: Start der öffentlichen Testphase des KSeF
- November 2025: KSeF-Plattform in der Produktionsphase verfügbar
Für detaillierte Informationen zur E-Rechnungspflicht in Polen und regelmäßige Updates folgen Sie uns auf LinkedIn oder besuchen Sie unsere Länderseite.
Zusätzliche Ressourcen zur E-Rechnung in Polen:
Ministerstwo Finansо́w
Offizielle Website des polnischen Finanzministeriums, das die Aufsicht über die Einführung der E-Rechnungspflicht (KSeF) führt.KSeF-Richtlinien und Anleitungen
Umfassende offizielle Leitfäden zur Nutzung der zentralen KSeF-Plattform, einschließlich praktischer Hinweise zur Implementierung.Technische Spezifikationen des FA(3)-Formats
Details zum polnischen FA(3)-Format, das für die Einreichung von E-Rechnungen über die KSeF-Plattform verwendet wird.KSeF-Technische Dokumentation
Technische Spezifikationen der KSeF-Plattform, die alle Anforderungen für Unternehmen und Dienstleister beschreibt.KSeF-FAQ
Offizielles FAQ-Dokument, das häufig gestellte Fragen zu den kommenden Anforderungen und zur Nutzung der KSeF-Plattform beantwortet.PEF-Plattform (B2G)
Offizielle Homepage der PEF-Plattform, die für B2G-Transaktionen in Polen verwendet wird.
Kontakt: Jannik Stamm, Head of EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com