ViDA-Richtlinie: Das kommt 2030 auf Unternehmen zu

ViDA-Richtlinie: Einheitliche digitale Umsatzsteuer-Meldung
Die ViDA-Richtlinie („VAT in the Digital Age“) ist ein zentraler Beschluss der EU zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems. Mit dem offiziellen Beschluss vom 11. März 2025 ebnen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten den Weg für ein verpflichtendes, digitales Meldesystem für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Für Unternehmen bedeutet das eine tiefgreifende Veränderung in der Art, wie sie Rechnungen stellen und Umsatzsteuer melden.
Die ViDA-Richtlinie ist eine direkte Reaktion auf bestehende Schwächen im bisherigen Mehrwertsteuersystem: Insbesondere der Informationsverzug zwischen Unternehmen und Steuerbehörden sowie nationale Sonderregelungen erschweren die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Mit der ViDA-Initiative soll ein nahezu in Echtzeit funktionierendes Meldesystem entstehen, das grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU deutlich transparenter macht.
Was sieht die ViDA-Richtlinie konkret vor?
Der nun beschlossene Rahmen sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Einführung eines digitalen Meldesystems (Digital Reporting Requirements, DRR) für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen
- Verpflichtende elektronische Rechnungstellung (E-Invoicing) als Basis für die Meldedaten
- Standardisierung der technischen und rechtlichen Vorgaben, um Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten
- Stufenweise Einführung mit Übergangsregelungen, damit Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit zur Umstellung erhalten
Welche ergänzenden Maßnahmen werden eingeführt?
- IOSS (Import One Stop Shop) zur Vereinfachung der Umsatzsteuerabwicklung bei Warenimporten aus Drittländern
- OSS (One Stop Shop) zur erleichterten Umsatzsteuererklärung bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen
- Single VAT Registration, die es Unternehmen ermöglicht, sich zentral in einem Mitgliedstaat für die Umsatzsteuer zu registrieren und diese Anmeldung für alle EU-Länder zu nutzen
- Reverse Charge Mechanismus, der die Verantwortung für die Umsatzsteuerzahlung vom Lieferanten auf den Leistungsempfänger verlagert, um Betrugsrisiken zu minimieren
- Neue Regeln für digitale Plattformen, die die Steuerpflicht klären (z. B. bei Marktplätzen)
Zeitlicher Rahmen
Die Einführung erfolgt schrittweise ab 2028. Unternehmen werden frühzeitig in die Pflicht genommen, innergemeinschaftliche B2B-Umsätze elektronisch abzurechnen und zu melden. Die EU stellt dafür einen abgestimmten, einheitlichen technischen Rahmen bereit. Wie schon bei früheren Digitalprojekten, liegt die Verantwortung für die konkrete Umsetzung bei den einzelnen Mitgliedstaaten.

Rolle von Peppol und EDI
Auch wenn die EU in der ViDA-Richtlinie keine bestimmte technische Lösung vorgibt, wird das Peppol-Netzwerk in vielen Ländern als mögliche Infrastruktur für die Übermittlung elektronischer Rechnungen betrachtet. Peppol ist bereits heute in zahlreichen B2G-Prozessen etabliert und erfüllt zentrale Anforderungen: strukturierte Datenformate, sichere Kommunikation und Interoperabilität zwischen Marktteilnehmern.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet ViDA einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung ihrer Rechnungs- und Meldeprozesse. Insbesondere Betriebe mit grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU sollten ihre Systeme frühzeitig prüfen und modernisieren. Die Einführung eines digitalen Meldesystems bringt neben regulatorischen Pflichten auch Chancen: effizientere Prozesse, weniger Medienbrüche, transparente Datenflüsse und reduzierte Fehleranfälligkeit.
Einschätzung aus der Praxis
Für viele Unternehmen wird die Umstellung auf verpflichtendes E-Invoicing im B2B-Bereich eine große Veränderung bedeuten – vor allem im Mittelstand. Aus technischer Sicht ist es jedoch ratsam, die Entwicklung nicht abzuwarten, sondern schon jetzt entsprechende Grundlagen zu schaffen. Lösungen wie z. B. b.edi oder web.invoice bieten hier skalierbare Schnittstellen und unterstützen sowohl nationale als auch EU-weite Anforderungen.
Kontakt: Jannik Stamm, Head of EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com