eRechnung in Deutschland

Aktueller Stand zu elektronischen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in den 16 Bundesländern und an den Bund in der Übersicht

Unsere b.invoice und Peppol Kunden

Sind Sie auf die E-Rechnung in Deutschland vorbereitet?

Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Als Lieferant des Bundes sind Sie zudem verpflichtet elektronische Rechnungen zu verschicken. Da es allerdings keine einheitlichen Rechnungsplattformen gibt, ist es ein großer Zeitgewinn, einen externen Dienstleister wie Besitec zu beauftragen. So kann der Rechnungserstellungsprozess deutlich vereinfacht, sogar automatisiert und digitalisiert werden.

E-Rechnungs-Verordnung des Bundes macht die eRechnung zur Pflicht

Aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen für die Rechnungsverarbeitung in der Bundesverwaltung sind Sie seit dem 27. November 2020 und ab einem Rechnungsbetrag von 1000 € verpflichtet, Ihrem Auftraggeber der Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Als elektronische Rechnung gilt ein strukturierter einheitlicher XML-Datensatz, welches den Anforderungen der europäischen Norm EN-16931 folgen muss. Die Normen wurden mit dem Standard XRechnung umgesetzt. Eine bloße Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb keine elektronische Rechnung. Um eine manuelle Erfassung und viel Aufwand über die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) zu vermeiden, gilt das Peppol-Netzwerk als die Lösung für einen automatisierten Rechnungsversand.

Die Organisation der eRechnung auf Länderebene unterscheidet sich erheblich

Die E-Rechnungsverordnung des Bundes ist nicht verpflichtend für die Bundesländer, diese setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Verantwortung um. Stand heute haben einige Bundesländer die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Das heißt Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber müssen bei diesen Bundesländern E-Rechnungen ausstellen. Die Entwicklung zeigt, dass immer mehr Bundesländer die Sendung der elektronischen Rechnung zur Pflicht machen. Der neue Standard heißt auch hier XRechnung. Welche Pflichten und Ausnahmen in den jeweiligen Bundesländern gelten zeigt die Übersicht.

Elektronische Rechnung: Die Bundesländer in der Übersicht 

elektronische Rechnung Ba-Wü

Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
-Rechnungen bis 1000 Euro netto
-Rechnungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Informationsseite

www.service-bw.de/erechnung/

Übermittlungswege

E-Mail, Web-Upload, Peppol

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD

Empfängeridentifikation

Keine

elektronische Rechnung in Bayern

Pflicht: Nein

Informationsseite

www.e-rechnung.bayern.de

Übermittlungswege

E-Mail, De-Mail, Peppol

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Keine Leitweg-ID nötig

elektronische Rechnung Brandenburg

Pflicht: Nein

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Berlin

Pflicht: Nein
-> kann aber vertraglich vereinbart werden

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Bremen

Pflicht: seit 27.11.2020
Ausnahmen: „Direktkäufe“ bis 1000 Euro netto

Informationsseite

www.e-rechnung.bremen.de

Übermittlungswege

Webservice, Peppol, E-Mail, De-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Hamburg

Pflicht: seit 01.01.2022
Ausnahmen:
– Rechnungen über Lieferungen und Leistungen bis 1000 Euro
– Rechnungen über Bauleistungen bis 3000 Euro  

Informationsseite

www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/

Übermittlungswege

Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Hessen

Pflicht: ab 17.04.2024

Informationsseite

verwaltungsportal.hessen.de

Übermittlungswege

Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, ZUGFeRD, alle CEN-konformen Formate

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Mecklenburg-Vorpommern

Pflicht: ab 01.04.2023

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Niedersachsen

Pflicht: Nein

Informationsseite

rechnung.niedersachsen.de/startseite

Übermittlungswege

ePoststelle, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Nordrhein-Westfalen

Pflicht: Nein
-> kann aber vertraglich vereinbart werden

Informationsseite

www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Rheinland-Pfalz

Pflicht: ab 17.04.2024

Informationsseite

erechnung.service.rlp.de/de/informieren

Übermittlungswege

Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Saarland

Pflicht: seit 01.01.2022   
Ausnahmen:
-Rechnungen bis 1000 Euro netto
-bei Bar- und Sofortzahlung mit schuldfreier Wirkung, unabhängig vom Betrag

Informationsseite

e-rechnung.ego-saar.de

Übermittlungswege

Zentraler Rechnungseingang RLP, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Sachsen

Pflicht: Nein

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Sachsen-Anhalt

Pflicht: Nein

Informationsseite

mid.sachsen-anhalt.de/digitales/e-rechnung

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Schleswig-Holstein

Pflicht: Nein

Informationsseite

serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

elektronische Rechnung Thüringen

Pflicht: Nein

Informationsseite

xrechnung-bdr.de (OZG-RE)

Übermittlungswege

Portal, Peppol, E-Mail

Gültige Rechnungsformate

XRechnung, oder jeder Standard, der zur EU-Norm konform ist

Empfängeridentifikation

Leitweg-ID / Peppol-ID

Ihr Ansprechpartner

Jannik Stamm

Ihr persönlicher Ansprechpartner im Bereich elektronische Rechnungen und Datenaustausch (EDI)

Jannik Stamm

Head of EDI

elektronische Rechnung via Peppol

Mithilfe von Besitec erhalten Sie Zugang zum Peppol Netzwerk und haben die Möglichkeit Ihre Rechnung weltweit zu verschicken.

Was ist Peppol?

Peppol steht für Pan-European Public Procurement Online und stellt einen offenen Standard mit dem vollständig elektronisch und automatisiert Rechnungs- und Beschaffungsprozesse geschaffen werden können. Peppol ist ein grenzübergreifendes Netzwerk und erlaubt über eine einzige Verbindung mit allen in Peppol registrierten Partnern, den sogenannten Peppol Access Point Provider (Besitec ist ein zertifizierter Access Point Provider), Dokumente auszutauschen. Peppol unterstützt selbstverständlich die Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und ist somit für B2G geeignet, kann aber auch für den B2B Datenaustausch genutzt werden.

Vorteile von Peppol

  • Die Bestell- & Rechnungsprozesse mit u.a. Bestellung, Bestellbestätigung, das Lieferavis und die Rechnung können automatisiert ausgetauscht, erstellt und verarbeitet werden.
  • Die sofortige Zustellung der Bestell- und Rechnungsdokumente verkürzt den Zeitraum der Zahlung und verbessert somit den Cashflow.
  • Zeitaufwändige, manuelle und fehleranfällige Prozesse wie die manuelle Eingabe von Daten in den Systemen entfallen.
  • Die Anbindung von weiteren zukünftigen Peppol-fähigen Partnern ist wesentlich aufwandsärmer.
  • Dank Peppol entfallen viele individuelle Formate und partnerspezifische Übertragungsprotokolle
  • Der Datenaustausch erfolgt über sichere Access Points
  • Die Digitalisierung, hier mit Bezug auf den Austausch von elektronischen Dokumenten, gehört die Zukunft.
  • Im B2G Bereich ist die elektronische Rechnung in vielen Ländern bereits Pflicht. Peppol wurde europaweit von der EU als Schlüssel Netzwerk entwickelt. Vorhanden nationale Systeme und Standards lassen sich mit Peppol integrieren.
  • Das Peppol Netzwerk wächst stark. Haben Sie sich einmal mit Besitec´s Peppol Access Point verbunden vergrößert sich die potenzielle Reichweite zum Austausch Ihrer Dokumente mit Kunden und Lieferanten automatisch.

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