E-Rechnung in Deutschland

E-Rechnung in Deutschland: Die Zukunft des Geschäftsverkehrs im Rahmen des Wachstumschancengesetzes

Die bevorstehende Einführung der E-Rechnung für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland verspricht einen neuen Impuls für die Digitalisierung im unternehmerischen Bereich. Das Wachstumschancengesetz legt den Grundstein für diese Entwicklung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Unternehmen, die Rechnungen für Inlandsumsätze an andere Unternehmen ausstellen, werden dann verpflichtet sein, diese als strukturierte E-Rechnungen (E-Rechnung in Deutschland) zu übermitteln. Diese Maßnahme markiert einen bedeutenden Schritt vorwärts und wird die Art und Weise, wie Geschäfte abgewickelt werden, grundlegend verändern.

E-Rechnung in Deutschland

Der Wandel beginnt: Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz, das im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung verankert ist, erhält die Einführung eines einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eine klare Richtung. Internationale Rechtsetzungsvorschläge wie “VAT in the Digital Age (ViDA)” auf EU-Ebene unterstützen diesen Schritt und fördern die Verknüpfung eines transaktionsbezogenen Meldesystems mit der Pflicht zur E-Rechnung. Diese Entwicklungen werden ab 2028 EU-weit verbindlich sein.

Der erste Schritt: Die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant, die Nutzung von E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze als ersten Schritt hin zu einem transaktionsbasierten Meldesystem vorzuschlagen. Unternehmen erhalten dazu einen Diskussionsvorschlag zur Änderung des § 14 UStG, der die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen vorsieht.

Die Zukunft der E-Rechnung: Strukturierte Prozesse

Die Definition der E-Rechnung orientiert sich an den Vorgaben der Europäischen Kommission und dem europäischen E-Rechnungsstandard CEN 16931. Dies bedeutet, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden müssen. Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, werden zukünftig verpflichtet sein, E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zu verwenden. Papier- und elektronische Rechnungen, die nicht den Anforderungen der E-Rechnung entsprechen, werden unter dem Begriff “sonstige Rechnung” zusammengefasst.

Herausforderungen und Ausnahmen: Eine Übergangszeit

Die bevorstehende Umstellung auf E-Rechnungen wird umfassende Anpassungen in den internen Systemen aller Unternehmen erfordern. Dieser Schritt wird nicht nur die Strukturierung und Digitalisierung der Rechnungsprozesse mit sich bringen, sondern auch eine Neuausrichtung der unternehmensinternen Abläufe erfordern. In diesem Zusammenhang werden zeitlich befristete Übergangsregelungen und Ausnahmen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Rechnungsbeträge in Erwägung gezogen. Insbesondere Kleinbetragsrechnungen und spezielle Ausnahmefälle könnten dabei ebenso berücksichtigt werden, um den Übergang für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die sorgfältige Planung und Implementierung dieser Anpassungen wird entscheidend sein, um den Geschäftsbetrieb während dieser Phase der Umstellung effizient fortzuführen und einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Ein Blick in die Zukunft: Das Meldesystem

Die Einführung eines transaktionsbasierten Meldesystems ist das langfristige Ziel, das durch die Einführung der E-Rechnung ermöglicht wird. Nationale und grenzüberschreitende Transaktionen sollen durch ein einheitliches elektronisches Meldesystem erleichtert werden. Dabei werden die EU-Vorgaben des “VAT in the Digital Age” als Leitlinie dienen.

Die anstehenden Veränderungen werden Unternehmen dazu anregen, ihre internen Abläufe zu überdenken und sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen der E-Rechnung in Deutschland einzustellen. Die Digitalisierung des Geschäftsverkehrs wird dabei nicht nur effizientere Prozesse ermöglichen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Erfahrene EDI-Beratung von BESITEC

In diesem Wandel zu einer digitaleren Geschäftswelt steht Ihnen BESITEC als erfahrener EDI-Dienstleister zur Seite. Mit unserem Fachwissen und unserer Expertise im Bereich Electronic Data Interchange (EDI) unterstützen wir Unternehmen bei der Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse gemäß den neuen Vorgaben des Wachstumschancengesetzes.

Unsere Dienstleistungen umfassen die individuelle Beratung zur Implementierung von E-Rechnungen, die Integration von EDI-Lösungen in bestehende Systeme und die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit den neuen Prozessen. Wir verstehen die Herausforderungen, die die Umstellung mit sich bringt, und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Fazit

Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland im Rahmen des Wachstumschancengesetzes markiert einen Meilenstein in der digitalen Transformation des Geschäftsverkehrs. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Vorteile der effizienteren Prozesse und der gestärkten Wettbewerbsfähigkeit nutzen zu können. Mit BESITEC haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen und der gesamten EDI-Integration unterstützt.

Bereits heute erfüllen einige Unternehmen all diese Standards und profitieren dadurch von effizienteren Geschäftsprozessen. Indem Sie sich jetzt gemeinsam mit uns darauf einstellen, können auch Sie bereits vor der Pflicht zur E-Rechnung einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Kontakt: Jannik Stamm, Head of EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com

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