Peppol – was steckt hinter dem Netzwerk?
Inhaltsübersicht Geschichte von Peppol Peppol, ursprünglich bekannt als “Pan European Public Procurement On-Line” (PEPPOL), hat seit seiner Entstehung einen bemerkenswerten Wandel durchlaufen. Im Jahr 2019
Der Weg des Wachstumschancengesetz 2023 durch die politischen Gremien ist geprägt von diesen Meilensteinen:
Das Wachstumschancengesetz reagiert auf ökonomische Herausforderungen wie z.B. die Corona-Pandemie und den Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Steuerpolitische Maßnahmen sollen die Belastungen für die deutsche Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte mildern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Wachstum, Investitionen und Innovationen schaffen.
Am 24. November 2023 hat der Bundesrat einen entscheidenden Schritt in Bezug auf das Wachstumschancengesetz unternommen. Durch den Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses signalisiert der Bundesrat die Notwendigkeit, Kompromisslösungen zwischen Bundestag und Bundesrat zu erarbeiten. Diese Entwicklung stellt einen Schlüsselmoment in der parlamentarischen Behandlung des Gesetzes dar und zeigt das Bestreben, die unterschiedlichen Positionen zu überbrücken. Der Vermittlungsausschuss wird nun eine zentrale Rolle bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen spielen, um das Wachstumschancengesetz voranzubringen und die angestrebten Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.
Ein wichtiges Element des Wachstumschancengesetzes ist die Einbindung der E-Rechnung als integraler Bestandteil. Trotz der stabilen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses im Bundestag und der damit verbundenen Zuversicht in den zeitlichen Ablauf sind gegenwärtig keine unmittelbaren Veränderungen im Zeitplan zu erwarten. Die finale Abstimmung im Bundesrat bleibt weiterhin für den 15.12.2023 terminiert.
Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein. Um Unternehmen einen schrittweisen Übergang zu ermöglichen, wurden Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 eingeführt:
Ab 2025: Im B2B-Bereich haben Unternehmen die Möglichkeit weiterhin Papierformate zu nutzen oder elektronische Rechnungen zu versenden, die noch nicht den aktuellen Standards entsprechen. Die Zustimmung des Empfängers ist jedoch erforderlich, und sowohl die erbrachte Leistung als auch die Rechnungsausstellung müssen innerhalb des Jahres 2025 erfolgen.
Ab 2026: Unternehmen können Papierrechnungen für Geschäftstransaktionen im gleichen Jahr verwenden. Elektronische Rechnungen, die nicht den neuen Standards entsprechen, sind ebenfalls zulässig, vorausgesetzt, der Rechnungssteller hat im Vorjahr einen Umsatz von nicht mehr als 800.000 Euro erzielt.
Ab 2027: Dürfen Unternehmen elektronische Rechnungen verwenden, die nicht den neuesten Anforderungen entsprechen, sofern der Empfänger zustimmt und die Übermittlung mittels elektronischem Datenaustausch erfolgt. Papierrechnungen für Geschäftskunden sind jedoch ab 2027 nicht mehr gestattet.
Ab 2028: Alle Rechnungen müssen den neuesten elektronischen Standards entsprechen. Diese Anforderung dient auch als Vorbereitung auf das geplante Meldesystem und weitere EU-Maßnahmen. Das genaue Format der elektronischen Rechnungen wird durch eine neue Verordnung des Finanzministeriums festgelegt.
In diesem dynamischen Umfeld der gesetzlichen Veränderungen und wirtschaftlichen Neuausrichtung ist die digitale Transformation von Unternehmen unerlässlich. Besitec, als erfahrener EDI-Dienstleister, steht Ihnen dabei zur Seite. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr bestehendes ERP-System EDI fähig zu machen. Mit fundiertem Know-how unterstützen wir Sie dabei, den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes 2023 gerecht zu werden. Nutzen Sie unsere Expertise, um reibungslose und effektive Prozesse für die Einführung der E-Rechnung zu etablieren. Besitec begleitet Sie auf dem Weg zu mehr Effizienz, Transparenz und Compliance in der digitalen Geschäftswelt.
Kontakt: Jannik Stamm, Head of EDI
Telefon: +49 40 359641 259
Email: jstamm@besitec.com
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